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proReno
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ROBERT BUCHHOLZ
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Qualität aus Meisterhand - doppelt hält besser
das Meisterstück unseres Meisterschülers ROBERT BUCHHOLZ

SIDEBOARD STEHEND
Das Möbelstück besteht aus zwei Teilen.
Linke Seite: auf der linken Seite steht
ein schwalbengezinkter Korpus.
Die Einlegeböden sind in weiß gehalten
und bieten viel Stauraum. Der Korpus ist
mit einer elektronischen Verriegelung
bestückt, die mittels einer Fernbedienun
g geöffnet werden kann. Die Front ist mit
Nussbaum furniert (querfurniert).
Die Abstützung des Korpus erfolgt mit
einer verchromten Metallhülse, die auf
einem separaten Sockel befestigt ist.
Rechte Seite: auf der rechten Seite sind
drei Korpen übereinander versetzt
angeordnet. Die Abstützung der
Korpora erfolgt ebenfalls mit verchromten
Metallhülsen. Die Schubkästen sind mit
Kulissenauszügen versehen. Die aus
querfurniertem Nussbaum gefertigten
Schubkastenblenden verdecken die G
riffmulden der Korpora. Die mittlere
Schubkastenblende ist weiß lackiert. D
ie farblichen Kontraste verleihen dem
Sideboard ein ansprechendes Aussehen.
Gesellin Denise mit Kind Justina
und ihr Gesellenstück

Ole mit seinem Gesellenstück

Hallo liebe Kunden, Interessenten, Bewunderer, Mitarbeiter, Kollegen, Partner, Freunde und Familie und, und ...
Wir begingen 2010 unser 20-jähriges Betriebsjubiläum unter dem Motto:
" proReno kann es besser ".
Dazu war ein Höhepunkt unsrere Hausmesse vom 11.11.2010 bis 13.11.2010 und natürlich
auch jeder zu fertigende Auftrag, jedes Projekt, jede neue Aufgabe.
Wir bieten die 0 % - Finanzierung: saubere Arbeit, klare Raten, 0 % Zinsen.
Unsere Aktion " Kunden werben Kunden " verspricht wieder tolle Präsente oder Gutscheine.
Unsere Aktion " Darfs ein bißchen mehr sein " versorgt mit kleinen Extraleistungen über den Auftrag hinaus.
Wir garantieren wieder besonders hohe Qualität und zügige Auftragsabwicklung.
Meißner macht's möglich -
packen wir es an, damit es besser wird !!!
Bildershow KOMANDOR - Bildershow MACRAL
Von uns für Sie gebaut - Sony Pictures/Blu Ray Säule bei SATURN im GESUNDBRUNNEN-CENTER


Von uns für Sie gebaut - HAPPY SUSHI - Boxhagener Str. 44
Von uns für Sie gebaut - die Spielewelt in der 3.Etage bei SATURN im EUROPA-CENTER
3.Etage neben dem Fahrstuhl.

Von uns gebaut - der NIKON-Tresen bei SATURN im EUROPA-CENTER
direkt neben dem Info-Stand am Eingang

Handwerkerrechnungen absetzen - Steuern sparen!
Ab Januar 2009 erstattet das Finanzamt bis zu 1200 Euro
Seit dem 1. Januar 2006 können die Kosten für Handwerkerleistungen von der Steuerschuld abgezogen werden.
Das Finanzamt erstattet ab Januar 2009 statt bisher 600 Euro jetzt sogar 1.200 Euro!
Auftraggeber erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Wer ist berechtigt?
Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, die in ihrem Privathaushalt in Deutschland oder einem anderen EU- oder EWR-Staat anfallen, ebenso Eigentümer von selbstgenutzten Eigentumswohnungen für das Gemeinschaftseigentum.
Welche Voraussetzungen gelten für die Absetzbarkeit?
Der Nachweis der Kosten erfolgt durch Vorlage der Handwerkerrechnung mit
ausgewiesener Mehrwertsteuer. Anhand der Angaben in der Rechnung muss der Anteil der Arbeitskosten gesondert ermittelt werden können. Materialkosten sind ausgeschlossen. Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt, dabei ist ihr gesonderter Ausweis nicht erforderlich.
Erforderlich ist auch die Überweisung des Rechnungsbetrages auf das Konto des Handwerksbetriebes. Bei Zahlung per Einzugsermächtigung, Online-Banking, Verrechnungsscheck oder ec-Verfahren dient der Kontoauszug als Nachweis. Barzahlung ist nicht begünstigt. Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 genügt es, die Belege auf
zubewahren, eine Einreichung beim Finanzamt ist nicht mehr notwendig.
Wann ist der Abzug ausgeschlossen?
Ein Abzug ist nicht möglich, wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen oder im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden.
Wie berechnet sich der Abzugsbetrag?
Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag sind die Arbeits- und Fahrtkosten. Diese können bis zu max. 6.000 Euro genutzt werden: 20 % dieser Kosten können abgezogen werden, d. h. maximal l.200 Euro. Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden.
Vorteil: Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Wohnungsreinigung)
können ebenfalls mit max. 600 Euro steuermindernd geltend gemacht werden. Wenn also Dienstleistende und Handwerker in Anspruch genommen werden, gibt es vom Finanzamt bis zu 1.800 Euro im Jahr zurück!
Hier ein Beispiel:
Ein Kunde beauftragt einen Tischler mit Renovierungsarbeiten in der Wohnung. Der Tischler rechnet Arbeitsleistungen
i.H.v. 2.000 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer i.H.v. 380 Euro und Material i.H.v. 1000 Euro zzgl. 190 Euro
Umsatzsteuer ab.
Berechnungsgrundlage für die Steuerermäßigung des Kunden sind die Arbeitskosten zzgl. Umsatzsteuer, d.h.
2380 Euro. Die Materialkosten i.H.v. 500 Euro zzgl. der hierauf anfallenden 95 Euro Umsatzsteuer werden nicht
berücksichtigt.
Die vom Kunden zu zahlende Einkommen- oder Lohnsteuer ermäßigt sich um 20 % von 2.380 Euro, d. h.
um 476 Euro.
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